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Fahrzeugscheinheft für Oldtimerfahrzeuge mit rotem Kennzeichen nach § 43 FZV |
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| Das vorstehende Kennzeichen ist |
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| Vorname, Name, Firma |
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| Straße und Hausnummer |
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| Postleitzahl, Wohnort/Firmensitz |
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| für die in der Auflistung beschriebenen ___ Fahrzeuge zu den in den nachfolgenden Hinweisen genannten Zwecken zugeteilt worden. | ||||
| Ort, Datum |
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| Name der Zulassungsbehörde |
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| Unterschrift |
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Seiten 2 ff.
| lfd. Nr. | Fahrzeugklasse | Fahrzeughersteller | FIN | Hubraum | Erstzulassung | Zul. Gesamtmasse in kg | Zul. max. Achslast in kg | max. km/h |
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| Vorne | Mitte | Hinten | ||||||||
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| Hinweise Rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung für Oldtimer-Fahrzeuge |
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| Zwecke Das rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung wurde aufgrund der Vorschriften des § 43 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) zugeteilt für: |
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| a) | Probefahrten: | ||
| Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeug | |||
| b) | Überführungsfahrten: | ||
| Fahrten, die in der Hauptsache der Überführung des Fahrzeugs an einen anderen Ort dienen | |||
| c) | An- und Abfahrten sowie Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen | ||
| d) | Fahrten zum Zweck der Wartung und der Reparatur des Fahrzeugs | ||