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Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr – FZV

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1(Fundstelle:
2BGBl. 2023 I Nr. 199, S. 127)

Seite 1


Fahrzeugscheinheft
für Oldtimerfahrzeuge mit rotem Kennzeichen nach
§ 43 FZV
Das vorstehende Kennzeichen ist
Vorname, Name, Firma
Straße und Hausnummer
Postleitzahl, Wohnort/Firmensitz
für die in der Auflistung beschriebenen ___ Fahrzeuge zu den in den nachfolgenden Hinweisen genannten Zwecken zugeteilt worden.
Ort, Datum
Name der Zulassungsbehörde
Unterschrift

Seiten 2 ff.

lfd. Nr. Fahrzeugklasse Fahrzeughersteller FIN Hubraum Erstzulassung Zul. Gesamtmasse in kg Zul. max. Achslast in kg max.
km/h
Vorne Mitte Hinten

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3Letzte Seite

Hinweise
Rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung für Oldtimer-Fahrzeuge
Zwecke
Das rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung wurde aufgrund der Vorschriften des § 43 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) zugeteilt für:
a) Probefahrten:
Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeug
b) Überführungsfahrten:
Fahrten, die in der Hauptsache der Überführung des Fahrzeugs an einen anderen Ort dienen
c) An- und Abfahrten sowie Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen
d) Fahrten zum Zweck der Wartung und der Reparatur des Fahrzeugs

Zuletzt geändert durch Art. 23 V v. 11.12.2024 I 411
Ersetzt V 9232-14 v. 3.2.2011 I 139 (FZV 2011)
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25